Druckspeicherprüfungen sind Pflicht
Druckspeicher zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen (ÜA) und müssen daher gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig durch geschultes Fachpersonal, sogenannte befähigte Personen, überprüft werden. Darüber hinaus muss für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen mit eingebauten Hydrospeichern eine sicherheitstechnische Bewertung (Gefährdungsbeurteilung) erstellt werden.
Prüfung von Hydrospeichern durch befähigte Personen
Bei HANSA‑FLEX ist deutschlandweit eine Vielzahl an Mitarbeitern als befähigte Person für Druckgeräte qualifiziert. Als Fluidexperten verfügen sie zudem über umfassende Erfahrung mit Druckspeichern, beraten Sie kompetent in allen Fragen und stehen Ihnen mit Tatkraft zur Seite. Folgende Services bietet HANSA‑FLEX seinen Kunden:
- Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen
- Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation der Prüfergebnisse gemäß BetrSichV
Diese vorteile bietet ihnen der service von hansa‑flex
Mit HANSA‑FLEX, dem führenden Experten in der Fluidtechnologie, steht Ihnen ein erfahrener Partner in der Druckgerätetechnik zur Seite.
Qualifiziertes Fachpersonal
Durchführung der Prüfungen durch befähigte Personen (TRBS 1203 Nr. 3.2 sowie Nr. 2).
Kompromisslos sicher
Sicherstellung der Einhaltung aller Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.
Umfassende Unterstützung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie der Prüfpläne.
Beratung von Experten
Unsere Experten beraten Sie bei Auswahl, Auslegung und Betrieb Ihrer Druckspeicheranlage.
Klassifikation von druckspeichern
Der Umfang der Prüfungen hängt von der jeweiligen Kategorie des Druckspeichers ab. Die Einteilung der Hydrospeicher in überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Speicher erfolgt gemäß der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL).
Große Druckspeicher mit einem Betriebsdruck von über 1 bar
Alle Hydrospeicher mit einem Gasvolumen von mehr als 10 l gelten als überwachungsbedürftige Anlagen und unterliegen bei der Inbetriebnahme besonderen Prüfpflichten sowie regelmäßigen Überprüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Abnahme nach der Installation sowie alle wiederkehrenden Prüfungen an diesen Druckspeichern dürfen nur von Fachexperten einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder einem von diesem beauftragten Unternehmen wie dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt werden. Die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen erfolgen auf der Grundlage der sicherheitstechnischen Bewertung und sind spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme festzulegen und durch eine ZÜS überprüfen zu lassen.
Mittlere Druckspeicher mit einem Betriebsdruck von maximal 1 bar
Hydropneumatische Druckspeicher mit einem Gasvolumen zwischen 1 und 10 l müssen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch in wiederkehrenden Intervallen geprüft werden. Alle Prüfungen müssen von einer befähigten Person für Gefährdungen durch Druck (TRBS 1203 Nr. 3.2) durchgeführt werden.
Die Prüffristen legt der Betreiber anhand der vom Hersteller bereitgestellten Informationen, der Betriebsweise sowie eigener Erfahrungswerte selbstständig fest. Die in der BetrSichV angegebenen Prüfintervalle dienen nur zur Orientierung.
Kleine Druckspeicher mit einem Betriebsdruck von maximal 0,5 bar
Druckspeicher mit einem Gasvolumen zwischen 0,1 l und 1 l Volumen werden als nicht überwachungsbedürftige Druckanlagen eingestuft und gelten als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV.
Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist nicht vorgeschrieben, dennoch muss der Betreiber gemäß der erstellten Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Dazu zählt auch die Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung nach §10 der BetrSichV durch eine befähigte Person für Gefährdungen durch Druck nach TRBS 1203 Nr. 2.
Expertenrat
Eine defekte Blase gibt Aufschluss darüber, ob zu viel oder zu wenig Gasdruck im Hydrauliksystem anlag. Die Spezialisten von HANSA‑FLEX beraten Sie gerne.
„Das Verhältnis zwischen Betriebsdruck der Anlage und Gasfülldruck des Speichers muss in dem vom Hersteller vorgegebenen Bereich liegen. Zu starke Druckunterschiede und hohe Druckschwankungen können zur Beschädigung von Membran oder Blase führen.“
Produktmanager bei HANSA‑FLEX
Prüffristen für druckspeicheranlagen
Die Prüfintervalle für überwachungsbedürftige Druckgeräteanlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Maßgeblich für die Festlegungen ist dabei der mittels Sicherheitsausrüstung abgesicherte zulässige Betriebsdruck.
Ablauf und umfang der druckspeicherprüfungen
Prüfung vor Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme eines Druckspeichers wird neben der technischen Funktionsfähigkeit überprüft, ob eine CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung, die Kennnummer der benannten Stelle und die notwendigen Sicherheitsausrüstungen vorhanden sind. Je nach Kategorie des Druckspeichers wird die Prüfung von unterschiedlichen Stellen durchgeführt:
- Über 10 l Gasvolumen: Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
- Bis zu 10 l Gasvolumen: Befähigte Person für Gefährdungen durch Druck nach TRBS 1203 Nr. 3.2
- Unter 1 l Gasvolumen: Befähigte Person nach TRBS 1203 Nr. 2
Wiederkehrende Prüfungen
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen wird sichergestellt, dass CE-Kennzeichnung und Betriebsanleitung vorliegen sowie die Ausrüstung mit Sicherheitsfunktion noch vorhanden, funktionsfähig und richtig eingestellt ist. Zudem wird überprüft, ob die Voraussetzungen für das nächste Prüfintervall noch korrekt sind. Folgende Unterlagen sollten Sie unbedingt bereithalten:
- Bedienungsanleitung und Gefährdungsbeurteilung
- Alle Unterlagen des Herstellers des Hydrospeichers
- Die betrieblichen Unterlagen der Inbetriebnahmeprüfung
Schulungen rund um druckspeicher in hydraulischen anlagen
HANSA‑FLEX bietet in Kooperation mit der Internationalen Hydraulikakademie (IHA) Seminare für Monteure sowie mit der Wartung von Druckspeicheranlagen betraute Mitarbeiter an. Experten vermitteln Fachwissen rund um den sicheren Betrieb, die fachgerechte Befüllung und Reparatur von Druckspeichern.
Ausserplanmässige prüfungen im zuge von wartung und instandhaltung
- Betriebsdruck
- Speichertausch
- Ortswechsel
- Reparatur
- Einlagerung
- Item 1
Änderung des Betriebsdrucks
Eine Änderung des Betriebsdrucks bei einem Druckspeicher beeinflusst stets die Sicherheit der gesamten Anlage oder Maschine. Daher ist im Zuge einer Anpassung des Betriebsdrucks erneut eine Prüfung vor Inbetriebnahme erforderlich. Diese muss je nach Kategorie des Hydrospeichers von einer befähigten Person oder der zulässigen Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden.
- Item 1
Auswechseln baugleicher Druckspeicher
Beim Auswechseln eines Hydrospeichers in einer Maschine oder Anlage gegen einen baugleichen Druckspeicher ist keine Neuabnahme durch eine zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder eine befähigte Person erforderlich. Die Frist bis zur ersten wiederkehrenden Prüfung läuft ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen Hydrospeichers gemäß den bereits festgelegten Prüfintervallen.
- Item 1
Neuer Aufstellungsort
Wird der Aufstellungsort des Druckspeichers beispielsweise beim Einbau in eine andere Maschine verändert, ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich:
- Bereits andernorts durchgeführte Prüfung vor Inbetriebnahme
- Keine neue Betriebsweise
- Unveränderte Anschlussverhältnisse sowie Ausrüstung
- Keine besonderen Anforderungen an Aufstellungsort
- Item 1
Instandhaltungsarbeiten
Nach Instandsetzungsarbeiten wie beispielsweise dem Blasen-, Membran- oder Dichtungswechsel muss eine wiederkehrende Prüfung des Hydrospeichers durch das entsprechende Fachpersonal erfolgen. Diese Regelung gilt für alle Druckgeräte ab 1 l Gasvolumen.
- Item 1
Lagerung von Hydrospeichern
Bei der Lagerung von Druckspeichern können Schäden wie Korrosion an der Sicherheitsausrüstung oder Alterungserscheinungen des Elastomers auftreten. Daher sollte vor dem Einbau der gesamte Hydrospeicher durch einen Fachmann in Augenschein genommen werden. Zudem ist bei der Lagerung wichtig zu wissen, dass sich während der Lagerzeit die Prüffrist nicht verlängert.
Rundum-sorglos-service vom fluidspezialisten
HANSA‑FLEX ist Ihr kompetenter Partner bei allen Aufgaben rund um die Installation und den Betrieb Ihrer Druckspeicheranlage.
- Beratung bei der Auswahl und Auslegung von Druckspeichern
- Verkauf von Druckspeichern, Zubehör und Reparaturkits
- Montage von Druckspeichern
- Instandhaltung und Reparatur durch befähigte Personen
- Schulungen zu Wartung und Betrieb von Druckspeicheranlagen
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